Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Vertragsabschluss
Die Angebote der MV-Gastronomie GmbH & Co.KG sind freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 2. Lieferungen
Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der MV-Gastronomie GmbH & Co.KG die Lieferungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
hat MV-Gastronomie GmbH & Co.KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen MV-Gastronomie GmbH & Co.KG, die
Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche für den Veranstalter entstehen. Falls die Verschiebung eine
Veranstaltung zeitlich überschreiten würde, muss der Veranstalter selbst, nach Absprache mit MV-Gastronomie GmbH & Co.KG, Ersatz besorgen.
§ 3. Gegenstände der Vermietung, Mietzeit, Rückgabe
Die Mietgegenstände sind in der Auftragsbestätigung angegebene Möbel, Geschirr, Gläser und sonstige Zubehörteile. Die vermieteten Gegenstände werden dem Mieter nur für den
vereinbarten Zweck zur gewöhnlichen Verwendung und für die Dauer der vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt. Von MV-Gastronomie GmbH & Co.KG geleistete Arbeiten, für Aufbau, Dekoration, Einrichtung, Grundreinigung und Abbau, sind nicht im Mietpreis enthalten und werden nach Aufwand pro Person und Stunde gesondert in Rechnung gestellt.
Die von MV-Gastronomie GmbH & Co.KG gelieferten Speisen werden auf und in Leihgeschirr und Leihgeräten angerichtet. Sämtliche ausgeliehenen Gegenstände sind zurückzugeben. Die Reinigung wird von MV-Gastronomie GmbH & Co.KG übernommen und dem Vertragspartner in Rechnung gestellt!
Fehlmengen, Bruch und angeschlagenes Geschirr gehen zu Lasten des Vertragspartners und werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
§ 4. Hausrecht
Das Hausrecht bleibt immer bei MV-Gastronomie GmbH & Co.KG in allen seinen gepachteten oder gemieteten Räumlichkeiten bzw. bei Veranstaltungen mit gesonderten Vertragsklauseln!
§ 5. Cateringbestellungen, Reservierungen und Stornierungen
- Bei Reservierungen in den Räumlichkeiten der MV-Gastronomie GmbH & Co.KG ist eine genaue erwartete Personenanzahl anzugeben bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn, da der Einkauf
und die Vorbereitung der Speisen abgesichert sein müssen! Bei Verminderung der Personenanzahl zum Essen bis 3 Personen sind 24 Stunden vorher ausreichend!
Änderungen in der Personenanzahl sind spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
Bei späteren Änderungen ist die MV-Gastronomie GmbH & Co.KG berechtigt, einen angemessenen Teilbetrag als Schadensersatz zu verlangen. - Bei Stornierung von Reservierungen mit mehr als 15 Personen ist ein Zeitraum bis zu 1 Woche vor vereinbartem Datum einzuhalten. Bei Reservierungen unter 15 Personen bis 3 Tage vor vereinbartem Datum. Ausnahmefälle sind individuell geregelte Verträge, die z.B. Sonderwünsche der Speisen, Saalbewirtung, Eventausführungen, etc. beinhalten, hier ist die vereinbarte Frist einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Fristen, wird ein angemessener Betrag, gerechnet an gemeldeter Personenzahl und Speisewünschen, dem Vertragspartner von MV-Gastronomie GmbH & Co.KG in Rechnung gestellt.
- Kann die vertragsgegenständliche Veranstaltung oder Reservierung aufgrund höherer Gewalt, also aufgrund eines nicht mit einer der Vertragsparteien stehenden Ereignisses (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Todesfall, schwere Krankheit mit Attest, etc.) nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten und etwaige Auslagen selbst. Schadensersatzansprüche sind gegenseitig ausgeschlossen.
- Bei Veranstaltungen außerhalb der von MV-Gastronomie GmbH & Co.KG gepachteten Räumlichkeiten gelten die gesondert vereinbarten Verträge!
§ 6. Werbung
Werbung in den Räumlichkeiten von MV-Gastronomie GmbH & Co.KG ist vorher durch MV-Gastronomie GmbH & Co.KG zu genehmigen.
§ 7. Schadensersatzanspruch
Bei Beschädigung, Entwendung, Beschmutzung, etc. von Sachgegenständen oder Räumlichkeiten der MV-Gastronomie GmbH & Co.KG besteht Schadensersatzanspruch gegen den Vertragspartner der jeweiligen Veranstaltung oder Reservierung.
§ 8. Zahlungsbedingungen
Bei Reservierungen, Partyservicelieferungen, Veranstaltungen, etc. mit Leistungen der MV-Gastronomie GmbH & Co.KG kann der Rechnungsbetrag bar vollständig gezahlt oder nach angemessener Anzahlung überwiesen werden.
Wenn der Rechnungsbetrag nach 14 Tagen nicht überwiesen oder eingegangen ist, hat MV-Gastronomie GmbH & Co.KG das Recht Mahngebühren in Höhe von 5,-- € je Mahnung in Rechnung zu stellen.
§ 9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand der MV-Gastronomie GmbH & Co.KG ist Zapfendorf.
§ 10. Handling Fee
Für Rechnungen unter 10,-€ kann ein „Handling Fee“ in Höhe von 3,50€ netto erhoben werden.